Mitgliedsbeitrag

Mit den Mitgliedsbeiträgen werden die Kosten des laufenden Parteibetriebes und gegebenenfalls ein Teil der Wahlkampfkosten für folgende Wahlen finanziert:

  • Bundestags-,
  • Landtags-,
  • Bezirkstags-
  • und Kommunalwahlen
Eingabefelder zum Mitgliedsbeitrag im PaüoertMitgliedsantrag von Bündnis 90/Die Grünen

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag 2022 bei Bündnis 90/Die Grünen?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt in der Regel 1% des Nettoeinkommens.

Wer setzt die konkrete Höhe deines Mitgliedsbeitrages fest?

In erster Linie ist die Höhe deines monatlichen Beitrages eine Selbsteinschätzung.

Dein Orts- oder Kreisverband hat in den meisten Fällen eine Untergrenze für Mitgliedsbeiträge definiert. Diese kannst du beim Kassier erfragen.

Wer profitiert von deinem Mitgliedsbeitrag?

Der Orts- / Kreisverband leitet eine bestimmte Summe des Mitgliedsbeitrages an die übergeordneten Partei-Gliederungen (wie Kreis, Bezirk, Land und Bund) weiter. Diese finanzieren damit die Durchführung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.

Die Höhe der Beitragsanteile für Kreis, Bezirk, Land und Bund regeln die jeweiligen Finanzordnungen. Auskünfte hierzu erteilt dir auch dein:e Kassierer:in.

Mitgliedsbeitrag
./. Abgaben an den Kreisverband
./. Abgaben an den Bezirksverband
./. Abgaben an den Landesverband
./. Abgaben an den Bundesverband
= Frei verfügbare Mittel für die Parteiarbeit vor Ort je Mitglied

Die Mitglieder der Delegierten-Versammlungen der jeweiligen Parteiebene legt die Höhe dieser  Beitragsanteile fest.  

Gibt es eine Mindest-Höhe bei den Mitgliedsbeiträgen?

Viele Kreis- beziehungsweise Ortsverbände haben einen Mindest-Mitgliedsbeitrag festgelegt. Damit stellt er sicher, dass er zumindest die Kosten einnimmt, die der KV oder OV an die weiteren Partei-Gliederungen abführt.

Den Mindestbetrag findest du in der Satzung oder im Finanzstatut des für dich zuständigen Kreis- oder Ortsverbands.
Nicht jeder Ortsverband hat entsprechende Bestimmungen. Es gelten dann die festgelegten Regeln des Kreisverbandes.

Falls es dir absolut nicht möglich ist, diesen Mindestbeitrag aufzubringen, suche das Gespräch mit deinem zuständigen Vorstand. Gemeinsam könnt ihr nach Lösungen suchen, wie du Mitglied werden kannst. Dies gilt auch für den Fall, dass du deine Mitgliedsbeiträge nicht mehr bezahlen kannst.

Grundsätzlich soll jede:r Mitglied werden können, wer Mitglied werden will – unabhängig von der aktuellen Finanzkraft.

Gibt es Sondertarife bei den Mitgliedsbeiträgen für Student:innen und für Personen mit geringerem Einkommen?

In deinem Orts- oder Kreisverband gibt es sicherlich Sondertarife für Mitglieder mit aktuell geringeren Einkünften.

Jeder KV beziehungsweise OV legt die Regeln dazu selbst fest. Frage deshalb am besten bei deinem:r Kassier:in nach, welche Regelungen es bei euch gibt. Die Kontaktdaten findest du auf der Homepage deines Orts- oder Kreisverbandes.

Hier geht es zu den Kreisverbänden in Oberfranken.

Gibt es einen Familien- oder Partner-Mitgliedsbeitrag?

Wenn dein Partner oder weitere Familienmitglieder ebenfalls Partei-Mitglied werden wollen, haben manche Orts- und Kreisverbände spezielle Beiträge hierfür eingeführt.

Ist dies bei dir vor Ort nicht der Fall sein, wende dich an deinen Vorstand. Es lohnt sich gegebenenfalls einen Antrag auf die Einführung eines Mehrpersonen-Sonderbeitrages zu stellen.

Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag zeitlich befristet anpassen?

Eine Beitragserhöhung oder -senkung ist natürlich möglich.

Diese Möglichkeit nutzen Mitglieder gerne in Zeiten von Wahlkämpfen. So kannst du deinen Mitlgiedsbeitrag für einige Monate um ein paar Euro erhöhen, statt einmalig einen Sonderbetrag zu spenden. Die Höhe und den Zeitraum definierst du selbst.

Auch eine Anpassung nach unten ist grundsätzlich möglich: Solltest du aufgrund bestimmter Lebensumstände in einen finanziellen Engpass geraten, kannst du natürlich deinen Mitgliedsbeitrag senken. Bevor du dies in die Wege leitest, stimme dich bitte mit dein:er Kassier:in ab.

Wie kann ich meinen Mitgliedsbeitrag anpassen?

Den Mitgliedsbeitrag kannst du anpassen, indem du deine:m Kassier:in deines Orts- oder Kreisverbandes den Anpassungswunsch mitteilst.

Es empfiehlt sich, dies in schriftlicher Form mitzuteilen. So kannst du dir gegebenenfalls Rückfragen ersparen.

Kann ich meinen Beitrag steuerlich geltend machen?

Spenden / Mitgliedsbeiträge an Parteien sind besonders steuerlich abzugsfähig. 50 Prozent werden direkt von der Einkommenssteuer abgezogen. Zuwendungen können von Ledigen in einer Gesamthöhe von bis zu 1.650 Euro / jährlich geltend gemacht werden. Für  gemeinsam veranlagte gilt dies bis zu einem Betrag von 3.300 Euro / jährlich.

Die Grünen garantieren dir die ordnungsgemäße Verbuchung deiner Beiträge gemäß dem aktuell gültigem Parteiengesetz. Für die Mitgliedsbeiträge und Spenden senden wir dir eine steuerlich relevante Zuwendungs-Bescheinigung zu. Diese kannst du mit deiner Steuererklärung einreichen.

Wie erfolgt der Betragseinzug?

Die Orts- oder Kreisverband ziehen deinen Mitgliedsbeitrag von deinem Bankkonto ein. Dies ist das für Mitglieder übliche Verfahren. Der Einzug erfolgt zumeist monatlich.

Den von dir bevorzugten Einzugsintervall kannst du in deinem Mitgliedsantrag angeben.

Wie hoch ist der Beitrag, wenn ich zum Beispiel Mitte des Monats beitrete?

Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich anteilig. Angenommen du entscheidest dich für einen monatlichen Beitrag von 20 Euro,  dann beläuft sich dein Mitgliedsbeitrag im ersten Monat auf 10 Euro.

Satzungen der Kreisverbände in Oberfranken

Kreisverband Bamberg-Land: Satzung

Kreisverband Bamberg-Stadt (Grünes Bamberg): Satzung

Kreisverband Bayreuth-Land: aktuell keine Satzung online

Kreisverband Bayreuth-Stadt: Satzung

Kreisverband Coburg-Land: aktuell keine Satzung online

Kreisverband Coburg-Stadt: Satzung

Kreisverband Forchheim: aktuell keine Satzung online

Kreisverband Hof: aktuell keine Satzung online

Kreisverband Kronach: aktuell keine Satzung online

Kreisverband Kulmbach: aktuell keine Satzung online

Kreisverband Lichtenfels: Satzung

Kreisverband Wunsiedel: aktuell keine Satzung online

Finanzordnungen

Bundesverband – PDF (738 KB), Stand 18.12.2020

Landesverband Bayern

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Alle Informationen zum Thema „aktiv werden

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Zum PDF-Formular (946 KB) des Mitgliedsantrages