Bei Bundes- Landtags- und Bezirkstagswahlen gibt es jeweils eine Erststimme und eine Zweitstimme, die die / der Wähler*in vergeben kann.
Mit der Erstimme wird die oder der Direktkandidat*in gewählt. Mit der Zweitstimme die oder der Listenkandidat*in (Möglich ist auch, mit der Zweitstimme die Liste statt eine bestimmte Kandidat*in anzukreuzen).
Erststimme = Direktkandidat:innen-Stimme
Mit der Erststimme wird die/der Kandidat*in des Stimmkreises gewählt.
Die Wähler*innen können ihre Stimme eine*r Kandidat*in geben, die die Parteien speziell zur direkten Vertretung für diesen Stimmkreis aufgestellt haben.
Aufstellung Direktkandidat:in
Direktkandidat*innen werden von den Mitgliedern bzw. Delegierten einer Partei die in dem jeweiligen Stimmkreis (Bundestagswahl = „Wahlkreis“)wohnhaft sind aufgestellt.
Das heißt: Selbst wenn man nicht in einer der Kreisverbände im Stimmkreis als Mitglied gemeldet ist, ist man Stimmberechtigt, wenn man im Gebiet des Stimmkreises mit dem Erstwohnsitz gemeldet ist.
Bei Listenkandidat*innen erstellt eine Partei eine Rangliste für eine bestimmte Region.
Wann ist eine Partei oder ein:e Kandidat:in für eine Wahl zugelassen?
Voraussetzung der Parteien für die Aufstellung einer*s Kandidat*en ist, dass sie zur jeweiligen Wahl zugelassen sind. Ferner, dass die / der Kandidat im Stimmkreis das passive Wahlrecht hat. Über die rechtmässige Zulassung einer Partei und einer*r Kandidat*in zu einer Wahl entscheidet der Wahlausschuss eines Stimmkreises.
Weiterführende Links
Bundestagswahl 2021: Direktkandidat:innen in Oberfranken von Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Bamberg
Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Kulmbach
Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Bayreuth
Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Coburg
Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Hof