Bundestagswahlkreise Oberfranken

Für die Bundestagswahlen ist Oberfranken in 5 Bundestagswahlkreise eingeteilt (gleiche Einteilung wie 2017 und 2013):

Warum hat Oberfranken nur 5 Wahlkreise?

Da der Bevölkerungsanteil Oberfrankens an der bayerischen Bevölkerung wesentlich niedriger ist als in Oberbayern, Mittelfranken oder Schwaben, hat Oberfranken auch entsprechend weniger Mandatsträger*innen.

Ziel der Wahlkreiseinteilung ist es, dass jede*r direkt gewählte Abgeordnete*r einen möglichst gleichen Bevölkerungsanteil vertritt.

Bayern hatte insgesamt 46 Wahlkreise für die Bundestagswahl 2021.

Die Größe der Wahlkreise bemisst sich zum einen nach der Bevölkerungsentwicklung, zum anderen aufgrund kommunaler Gebietsänderungen.

Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen und soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich hierfür ist die Zahl der deutschen Bevölkerung unabhängig von ihrem Alter.

Der Bundeswahlleiter

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 eine Konkretisierung des Kriteriums „Bevölkerungszahl“ in der Form vorgenommen, dass bei der Wahlkreiseinteilung insbesondere auf die Zahl der Wahlberechtigten abzustellen sei (BVerfG, Beschluss vom 31.01.2012 – 2 BvC 3/11, NVwZ 2012, 622.).

Wahlberechtigte der 7 Bezirke in Bayern

BezirkWahlberechtigte 2018MdBs*
Oberbayern3.199.09415
Niederbayern935.5255
Oberpfalz851.3664
Oberfranken839.0985
Mittelfranken1.274.9886
Unterfranken1.013.9485
Schwaben1.360.7947
*Mitglied des Bundestages

Wer nimmt die Wahlkreiseinteilung vor?

Der Bundespräsident ernennt eine ständige Wahlkreiskommission. Sie besteht aus dem

  • Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,
  • einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts
  • und fünf weiteren Mitgliedern.
    (Das Vorschlagsrecht für die einzelnen Mitglieder der Kommission liegt beim Bundesverwaltungsgericht)

Fünfzehn Monate nach Beginn der aktuellen Bundestags-Wahlperiode wird der Bericht der Wahlkreiskommission dem Bundesinnenministerium vorgelegt.

Das Bundesinnenministerium leitet dann den Bericht an den Bundestag weiter. Der Bericht dient vor allem als Grundlage für die parlamentarischen Beratungen zur Wahlkreiseinteilung.

Von besonderer Bedeutung sind in der weiteren Beratung die Vorarbeiten und Entwürfe zur Wahlkreiseinteilung durch das BMI als zuständiges Ressort für die Bundestagswahlen sowie die Unterlagen des Statistischen Bundesamtes.

Die Einteilung der Bundestagswahlkreise erfolgt letztlich durch Bundesgesetz und fällt somit in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, also von Bundestag und Bundesrat.

Ein Gesetzentwurf für die Neueinteilung der Bundestagswahlkreise kann nicht nur aus der Mitte des Bundestages, sondern auch vom Bundesrat oder der Bundesregierung vorgelegt und eingebracht werden.