Aufgabe
Das Landesschiedsgericht ist der „Schiedsrichter“ des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern.
Das Landesschiedsgericht ist in Streitigkeiten zwischen
- Gebietsverbänden,
- zwischen Organen der Bezirksverbände
- und zwischen Organen des Landesverbandes zuständig.
Kompetenzen
Das Landesschiedsgericht kann
- einzelne Mitglieder und auch die Vorstände rügen;
- Vorstände temporär des Amtes entheben;
- oder auch Mitglieder aus der Partei ausschließen;
- die Auflösung von Gebietsverbänden veranlassen, wenn diese die Bestimmungen der Satzung missachten.
Zusammensetzung
Es besteht aus
- einem Vorstand,
- zwei Beisitzer*innen
- und drei Ersatzmitgliedern
Kontaktadresse
Solltet Ihr Bedarf haben, wendet Euch bitte an das Bezirksbüro buero[at]gruene-oberfranken.de
Link
Landesschiedsgerichtsordnung – pdf (596 KB)
