Landesschiedsgericht

Aufgabe

Das Landesschiedsgericht ist der „Schiedsrichter“ des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern.

Das Landesschiedsgericht ist in Streitigkeiten zwischen

  • Gebietsverbänden,
  • zwischen Organen der Bezirksverbände
  • und zwischen Organen des Landesverbandes zuständig.

Kompetenzen

Das Landesschiedsgericht kann

  • einzelne Mitglieder und auch die Vorstände rügen;
  • Vorstände temporär des Amtes entheben;
  • oder auch Mitglieder aus der Partei ausschließen;
  • die Auflösung von Gebietsverbänden veranlassen, wenn diese die Bestimmungen der Satzung missachten.

Zusammensetzung

Es besteht aus

  • einem Vorstand,
  • zwei Beisitzer*innen
  • und drei Ersatzmitgliedern.

Vorsitz: Anne Riethmüller
BeisitzerInnen: Erich Kager und Lars Kummetz

Kontaktadresse

Anträge an das Schiedsgericht schickt ihr an: Landesgeschäftsführer Marc Decker, marc.decker@bayern.gruene.de

Link

Landesschiedsgerichtsordnung – pdf (596 KB)