Die Jahreshauptversammlung ist eine Sonderform der Mitgliederversammlung.
Bei der Jahreshauptversammlung legt der Vorstand einen Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Jahr ab.
Der Vorstand berichtet über seine politischen Aktivitäten, die/der Kassier*in legt die Finanzsituation der Partei offen.
Nach den Berichten folgt eine Aussprache und aus der Versammlung wird zunächst ein Antrag auf Entlastung oder Nicht-Entlastung des/der Kassir*in gestellt. Danach erfolgt die Abstimmung über die Entlastung des Gesamtvorstandes. Die Anträge können per Akklamation abgestimmt werden.
Alle zwei Jahre erfolgen turnusgemäß die Neuwahlen des Vorstandes.