Landesschiedsgericht Aufgabe Das Landesschiedsgericht ist der „Schiedsrichter“ des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern. Das Landesschiedsgericht ist in Streitigkeiten zwischen Gebietsverbänden, zwischen Organen der Bezirksverbände und zwischen Organen des Landesverbandes zuständig. Kompetenzen Das Landesschiedsgericht kann einzelne Mitglieder und auch die Vorstände rügen; Vorstände temporär des Amtes entheben; oder auch Mitglieder aus der Partei ausschließen; die Auflösung von Gebietsverbänden veranlassen, wenn diese die Bestimmungen der Satzung missachten. Zusammensetzung Es besteht aus einem Vorstand, zwei Beisitzer*innen und drei Ersatzmitgliedern. Vorsitz: Anne RiethmüllerBeisitzerInnen: Erich Kager und Lars Kummetz Kontaktadresse Anträge an das Schiedsgericht schickt ihr an: Landesgeschäftsführer Marc Decker, marc.decker@bayern.gruene.de Link Landesschiedsgerichtsordnung – pdf (596 KB)