Trennung von Amt und Mandat

Vom Grundgedanken her soll die Trennung von Amt und Mandat verhindern, dass sich zu viel Macht auf eine Person konzentriert:
Wenn dieselbe Person z.B. zugleich ein Parteiamt, ein Abgeordnetenmandat oder gar ein Regierungsamt inne hat.

Solche Befürchtungen waren vor allem in der Gründungszeit der Partei vorherrschend.

Seit 1980 hat sich unsere Position weiterentwickelt und es ist auch die Trennung von Amt und Mandat modifiziert worden.

So entschied eine Urabstimmung unter allen grünen Mitgliedern im Jahr 2003, dass künftig ein Drittel der Mitglieder des Bundesvorstandes zugleich auch ein einfaches Abgeordnetenmandat haben darf.

Ausgeschlossen bleibt jedoch auch in Zukunft, dass man gleichzeitig Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktionsvorsitzende/r sein kann oder ein Regierungsamt bekleiden darf.

Quelle: Bündnis 90/Die Grünen