Mitgliederbegehren

Um sich als Mitglied aktiv in innerparteilichen Prozesse – egal auf welcher Ebene – einbringen und mitbestimmen zu können, wurde 2018 das Instrument des Mitgliederbegehren eingeführt.

Was ist ein Mitgliederbegehren?

Ein Antrag an den Vorstand auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene.

Die Einleitung – wie auch die Teilnahme – erfolgt über die dafür vorgesehene Onlineplattform „Beteiligungsgrün“ im Grünen Netz.

Was kann Inhalt eines Mitlgiederbegehrens sein?

  • Alle die jeweilige Gliederung betreffenden organisatorischen und politischen Sachverhalte.
  • Die Durchführung einer Mitgliederbefragung.
  • Die Einleitung einer Urabstimmungsinitiative.
  • Die Einberufung einer außerordentlichen Bundesversammlung.

Wer kann ein Mitgliederbegehren starten?

Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist berechtigt, ein Mitgliederbegehren einzuleiten. Das Mitgliederbegehren braucht die Unterstützung von mindestens 50 Mitgliedern. Wird diese Grenze erreicht, so muss sich der Vorstand innerhalb von 21 Tagen mit dem Antrag

Für welche Ebene gibt es Mitgliederbegehren?

Das Mitgliederbegehren kann grundsätzlich von der Kreis- bis auf Bundesebene zum Einsatz kommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die jeweilige Ebene eine Entsprechende Durchführungsbestimmung erlassen hat. In dieser Durchführungsbestimmung wird zum Beispiel festgelegt, wie hoch die Anzahl der Unterstützer*innen für ein Begehren

Wie ist der Ablauf eines Mitgliederbegehrens?

Zugang zum Online-Tool für Mitgliederbegehren von Bündnis 90/Die Grünen

Einzelnachweise:

Bestimmung zur Durchführung eines Mitgliederbegehrens

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Stand: 01/2022