Die 6 wichtigsten Themen im Koalitionsvertrag – für Kommunen in Oberfranken

Die 6 wichtigsten Themen für Kommunen im Koalitionsvertrag aus sicht von Dr. Manuela Rottmann MdB

67mal kommt das Wort „Kommunen“, ca. 15mal „kommunal“ im neuen Koalitionsvertrag (2021) vor. Das lässt zunächst aufhorchen.

Doch was können die Kommunen von der neuen Bundesregierung (2021 – 2025) konkret erwarten?
Den Aufbruch im ländlichen Raum verspricht MdB Dr. Manuela Rottmann, die grüne Verhandlungsführerin der Arbeitsgruppe „Gutes Leben in Stadt und Land“ bei den Koalitionsverhandlungen war.

Danach gefragt, was denn aus Ihrer Sicht die 6 wichtigsten Aufbruchs-Themen im Koalitionsvertrag (2021) – für Kommunen in Oberfranken – sind, stellt Manuela folgende Punkte in den Mittelpunkt:

  • Den Förderdschungel lichten und besser zugänglich machen;
  • Die Energiewende zum Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum machen;
  • Schnelles Internet und damit auch die Digitalisierung der Verwaltung umsetzen;
  • Verlässliche Gesundheitsversorgung – auch auf dem Land;
  • Mobilität für alle – klimafreundlich in Stadt und Land;
  • Vorsorge gegen Trockenheit und Sturzfluten.

Klingt erst einmal tatsächlich nach Veränderung. Wir haben deshalb Manuela interviewt, um zu verstehen, was konkret hinter den wichtigsten Aufbruchs-Themen für Bestrebungen und eventuell auch schon konkrete Umsetzungsideen stecken:

I. Interview mit Dr. Manuela Rottmann: Die sechs wichtigsten Themen des Koalitionsvertrages (2021) für Kommunen

1. Förderdschungel lichten und besser zugänglich machen – was darf man sich darunter vorstellen?

Manuela:

Die Koalition wird mit dem dynamischen Aufwuchs der Mittel für regionale Daseinsvorsorgeaufgaben mehr Mittel für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bereitstellen. Gleichzeitig wird der Förderdschungel gelichtet.

Förderprogramme von denen auch kleinere Kommunen profitieren können

Oftmals fehlen den Gemeinden Ressourcen, stundenlang Seminare zu Förderprogrammen über sich ergehen zu lassen. Was aktuell jedoch notwendig wäre, weil es

a) zu viele Programme gibt und

b) die Programme oft so komplex sind, dass eine Kommune erst einmal überhaupt nicht erkennen und entscheiden kann, ob sich ein Programm für sie lohnt oder nicht.

Es geht darum, das Ganze praktikabler zu machen, und zwar so praktikabel, dass auch eine kleine Gemeindeverwaltung überhaupt in der Lage ist, sich zu bewerben. Das ist für die Bundesregierung vielleicht nicht so leicht zu verkaufen wie „Wir haben ein neues Förderprogramm aufgelegt für irgendeine ganz hippe Sache“.

Förderpolitik darf nicht nur Bundespolitiker beglücken

Die Bundespolitik hat immer das Risiko, in so einen Beglückungsmodus zu gehen, also sich ganz großartige Programme auszudenken und Förderbescheide zu überreichen, um sich dann abfeiern zu lassen. Es steht aber auf einem ganz anderen Blatt, was in den Kommunen gebraucht wird und tatsächlich ankommt. Aktuell gibt es zu viele Förderprogramme, aus denen relativ wenig Geld abfließt.

Kommunen scheitern bei Förderungen auch am Eigenanteil

Zu oft scheitert die Förderung einer Kommune aber auch am Eigenanteil. Programme aus Europa machen uns vor, wie man das ändern kann. So gibt es EU-Programme, bei denen der Eigenanteil durch den Personalaufwand ersetzt werden kann. Das wäre zum Beispiel ein Weg, die Förderprogramme der Bundesregierung für die Kommunen wirklich zugänglich zu machen – und zwar denen, die es am meisten brauchen.

Kurze Bewerbungsfristen

Es gibt außerdem zu viele Programme mit wahnsinnig kurzer Bewerbungsfrist. In solchen Fällen sind oftmals die Rahmenbedingungen unklar und es hat manchmal den Charakter von „Alles muss raus“.

Nicht was man wirklich braucht wird vor Ort gebaut oder installiert, sondern das was halt förderbar ist. Manchmal könnte man das Gefühl haben, der Bürgermeister wird danach bewertet, wieviel Fördermittel er gewinnen konnte und nicht danach, wieviel er wirklich nachhaltig investieren konnte.

Mitnahmeeffekte bei „geschenktem Geld“ ohne wirklichen Bedarf

Oft gibt es dann so eine Debatte: „Ja, das ist doch geschenktes Geld, das müssen wir doch machen“, selbst wenn die Leute die Projekte vor Ort kritisch sehen – da gibt es ganz viele Beispiele. Das wollen wir umdrehen. Wir wollten die Kriterien transparenter machen.

Förderprogramme besser machen

Dies wollen wir erreichen, indem wir die wahnsinnig große lokale Förderprogramm-Expertise in die Programme besser einfließen lassen. 

Vor Ort weiß man, was am Förderprogramm funktioniert und was vielleicht nicht so gut funktioniert hat. Somit hat man Ansatzpunkte, wie man Programme bei der nächsten Förderperiode besser machen kann.

Hier einen aktiven Austausch zu pflegen, der dann wieder in der nächste Förderperiode den Gemeinden zugutekommt, dass ist das, was ich mit „Programme besser zugänglich zu machen“ meine.

2. Die Energiewende wird zum Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum – wie soll das zur Realität werden?

Manuela:

Wenn wir das mit der Energiewende ernst nehmen, wird es sehr das Verhältnis zwischen ländlichen Räumen und Ballungsräumen verändern, denn die ländlichen Räume bekommen eine ganz andere wichtige Rolle. Dort wird die Energiewende im Wesentlichen stattfinden. Und die Folge muss sein, dass auch die Wertschöpfung durch die Energiewende den ländlichen Räumen zugutekommt.

Ländliche Kommunen Orte der Energiewende

Also die Kommunen müssen uns bei der Energiewende, beim Klimaschutz helfen. Wir können viel Papier bedrucken. Aber ob es Wirklichkeit wird, wird vor Ort entschieden. Bei neuen Anlagen wird deshalb die Beteiligung der Kommunen – Standortkommune und Nachbarkommunen – an der Wertschöpfung verpflichtend.

Kommunen und Bürger*innan vor Ort an Wertschöpfung beteiligen

Dadurch werden dreistellige – mit fortschreiten der Energiewende steigende – Millionenbeträge aus den Ballungszentren in ländliche Regionen umverteilt. Wir gehen sogar noch weiter: Standort- und Nachbarkommunen von Wind- und Freiflächen-PV-Anlagen sollen auch an den Erträgen von bereits bestehenden Anlagen beteiligt werden.

Schneller Aufbau von Erneuerbaren = schneller Mittelzufluß

Die Gemeinden können somit wieder unabhängig investieren: In Kinderbetreuung, in Sport oder Kultur“.

Die Umverteilung aus den Ballungsräumen in den ländlichen Raum gelingt umso schneller, je schneller die Energiewende voranschreitet. Das ist natürlich für die Kommunen viel, viel wertvoller als jedes Förderprogramm, weil es Freiheit schafft in den Kommunen. Weil es freie Mittel schafft, die meiner Meinung nach am klügsten vor Ort ausgegeben werden.

Es müssen natürlich auch noch andere Elemente für einen schnellen Erneuerbar-Energien-Ausbau dazukommen. So müssen wir zwingend die Planungsbeschleunigung erfolgreich umsetzen.

Frühzeitige Beteiligung

Mit frühzeitiger Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, klaren Vorrang- und Eignungsgebieten für Wind, mit Ausschlussgebieten und gezielten Artenschutzprogrammen sorgen wir für die Auswahl der verträglichsten Standorte und stärken den Schutz von Vögeln und Fledermäusen.

Direkte Gespräche mit Entscheidern vor Ort essentiell

Städte- und Landkreistag sind alles wichtige Organisationen, aber selbst da gibt es ja so gewisse Filter. Deswegen freue ich mich auch auf das direkte Gespräch mit Bürgermeister*inen, Landrät*innen und Gemeinderät*innen, um ganz praktisch zu erfahren, wo es eventuell hackt.

Der direkte Austausch wird bei der schnellen Umsetzung der Klimawende enorm wichtig sein. Ich lade ausdrücklich dazu ein, einfach mit der Bundesebene im Gespräch zu bleiben bzw. den Faden aufzunehmen. Scheut euch nicht aktiv auf uns zuzugehen. 

3. Schnelles Internet und damit die Digitalisierung der Verwaltung, warum klappt es mit der neuen Bundesregierung diesmal besser?

Manuela:

Bei der Breitbandversorgung ist das Recht auf schnelles Internet mit einem konkreten Plan unterlegt.

Rechtsanspruch auf schnelles Internet

Um den Menschen auch kurzfristig schnellere Internetzugänge zu ermöglichen, wollen wir einen Rechtsanspruch auf schnelle Internet-Grundversorgung so ausgestalten, dass er unbürokratisch und leicht durchsetzbar wird – mit Mindestbandbreiten, die sich an den Nutzungsgewohnheiten der Menschen orientieren. So schließen wir zügig die weißen Flecken.

Notfalls Anordnung von lokalem Roaming

Wo die Mobilfunkanbieter keine Kooperationsvereinbarungen treffen, um Funklöcher zu schließen, muss notfalls lokales Roaming angeordnet werden.

Online-Zugangsgesetz in Verantwortung des Bundes

Eine weitere konkrete Verbesserung für die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger ist die Verantwortung des Bundes für die Anwendbarkeit des Online-Zugangsgesetzes in den Gemeindeverwaltungen.

4. Verlässliche Gesundheitsversorgung – auch auf dem Land, klingt gut. Wie soll es gehen?

Manuela:

Die aktuelle Finanzierung des Gesundheitssystem mittels Fallpauschalen hat das Problem, dass es auf Menge angewiesen ist. Dort, wo es lediglich eine Grundversorgung gibt – die eben für die Bevölkerung schlicht unverzichtbar ist, rechnet sich eine Praxis für den oder die Arzt*in oft schlicht nicht.

Somit hat man mit den Fallpauschalen eine strukturelle Unterfinanzierung der Praxen im ländlichen Raum geschaffen. Aktuell ist es deshalb mit den Fallpauschalen einfach nicht fair für den ländlichen Bereich geregelt.

Gesundheitsversorgung unabhängig vom örtlichen Steueraufkommen machen

Ich bin der Auffassung, dass sich jeder Versicherte darauf verlassen können muss, dass er über seinen Krankenkassenbeitrag bei der medizinischen Versorgung abgesichert ist.

Dies kann für mich als Konsequenz nur bedeuten, dass eine gesundheitliche Versorgung auf dem Land nicht nur vom örtlichen Steueraufkommen abhängig sein darf.

Und deswegen hat sich die Koalition geeinigt, das Finanzierungssystem zu überarbeiten, um die Vorhaltung solcher Einrichtungen vor Ort besser finanzierbar zu machen.

Eigenanteil der Kommunen bei Defizit reduzieren

Ich finde es auch deswegen wichtig und richtig von der reinen Fallpauschalenfinanzierung wegzukommen, weil wir in der Vergangenheit die Last der Gesundheitsversorgung oft bei den Kommunen abgeladen haben.

Die Kommunen tragen ja einen wesentlichen Beitrag der Krankenhausfinanzierung, indem sie das Defizit von Kliniken ausgleichen. Und da finde ich folgenden Punkt im Koalitionsvertrag ganz spannend, und zwar, dass finanzschwache Kommunen den Eigenanteil reduziert oder dass sie ihn sogar ersetzt bekommen können sollen.

Erreichbarkeit von Notfallambulanzen und Geburtsstationen

Auch werden wir verbindlichere Vorgaben für die Krankenhausplanung machen, sodass sich alle sicher sein können, dass die Geburtsstation oder die Notfallambulanz im Ernstfall erreichbar ist.

Kleine Krankenhäuser, wie etwa in Bad Kissingen oder Haßfurt, sollen auch für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Überwindung der Grenzen ambulanter und stationärer Versorgung

Desweiteren reden wir bei der medizinischen Versorgungschon schon sehr lange über die Überwindung der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, das ist besonders für den ländlichen Raum dringlich.

Und auch da enthält der Koalitionsvertrag konkrete Schritte nach vorne. Also zum Beispiel auf der einen Seite die Aufhebung der Budgetierung bei den Hausärzten und auf der anderen Seite eine neue Versorgungsform, die ambulante und stationäre Versorgung verknüpft.

Arztmangel durch Berücksichtigung des Alters entgegenwirken

Bei der Zulassung von Arztsitzen wollen wir auch das Alter der bereits niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte berücksichtigen, damit absehbarem Arztmangel frühzeitig begegnet werden kann.

5. Was kann die Kommunalpolitik für Initiativen der Koalition bei der „klimafreundlichen Mobilität für alle“ erwarten?

Manuela:

Das kurzfristig wichtigste: 2022 werden wir die pandemiebedingten Einnahmeausfälle beim ÖPNV wie bisher ausgleichen.

ÖPNV Aspekt gleichwertiger Lebensverhältnisse

Für den öffentlichen Nahverkehr sind zwar erst einmal grundsätzlich die Länder zuständig. Gleichzeitig ist der öffentliche Nahverkehr aber auch ein wesentlicher Aspekt der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Wir sehen deshalb auch beim Bund die Pflicht, sich für ein verlässliches ÖPNV-Angebot in der Fläche einzusetzen.

Und deswegen haben wir als Koalition den Ausbau der Bahn in der Fläche in den Mittelpunkt unserer Anstrengungen gestellt. Denn wir sehen die Bahn als Rückgrat des öffentlichen Nahverkehrs.

Mindeststandards für den öffentlicher Nahverkehr

Gleichzeitig müssen aber auch alle drei Ebenen (Kommunen, Land, Bund) an einen Tisch, um Mindeststandards im öffentlichen Nahverkehr zu definieren. Hierbei muss auch die Frage geklärt werden, wer welchen Anteil an der Finanzierung des Mindeststandards tragen wird.

Spielräume für Kommunen bei der Straßenverkehrsordnung

Darüber hinaus haben wir dafür gekämpft, dess es kommunale Spielräume in der Straßenverkehrsordnung geben wird.

6. Vorsorge gegen Trockenheit und Sturzfluten, was soll da zukünftig der Bund leisten?

Manuela:

Der Bund will die Kommunen beim Hochwasserschutz finanziell stärken. Daneben wollen wir bundeseinheitliche Standards für die Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken durchsetzen. Ergänzend soll auch der Ausnahmekatalog für die Genehmigung von Bauvorhaben in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Klimafeste Wasserinfrastruktur

Mehr Geld dürfen die Kommunen desweiteren bei Investitionen in Klimaresilienz erwarten. Besonderen Wert haben wir hierbei auf eine klimafeste Wasserinfrastruktur gelegt, die Extremniederschläge und Niedrigwasser Rechnung trägt.

Unterstützung der Ehrenamtsarbeit

Was mir aus der Perspektive des ländlichen Raumes besonders wichtig ist – was uns von den Städten unterscheidet – ist ja, dass ein wesentliches öffentliches Gut, nämlich Sicherheit, bei uns ehrenamtlich zur Verfügung gestellt wird: Also das THW, die Freiwillige Feuerwehr.

Durch bundeseinheitliche Freistellungs- und Versicherungsregelungen für Hilfsdienste, wie das THW und die Freiwilligen Feuerwehren, werden wir die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer stärken.

Du hast auch noch erwähnt, dass der Bund bei der Sanierung von Schwimmbädern und anderen Sportstätten stärkere unterstützen will. Kannst Du dazu mehr verraten?

Manuela:

Es gibt ja ganz basale Bedürfnisse in den Kommunen, zum Beispiel eine Schwimmbadinfrastruktur. Da wo sie vorhanden ist, stammt sie meist aus den 60er und 70er Jahren.

Aufgrund ihres Alters bräuchen diese Bäder meist dringenst Betonsanierungen. Passiert dies nicht, können viele Kinder bald nicht mehr schwimmen gehen, geschweige denn schwimmen lernen.

Auch da finde ich es gut, dass diese Koalition sagt, wir finanzieren jetzt nicht nur funky schicke Sachen, Hipster blablabla, sondern das Schwimmbad gehört zur Daseinsvorsorge für junge Menschen, für Kinder, für alte Leute.

Auch dieses Programm, das es ja schon gab, aber total überzeichnet war, wollen wir neu auflegen einfacher machen.

II. Ansprechpartner*innen der Landesgruppe Bayern für Kommunalos

Auch die bayerische Landesgruppe ist so stark wie noch nie. Sie umfasst in der neuen Legislaturperiode 19 Abgeordnete. Neue Sprecher*innen sind:

Auf einer Klausurtagung Ende Februar wird bzw. werden die Ansprechpartner*innen der bayerischen Landesgruppe für unsere bayerischen Kommunalos bestimmt. Sobald wir dazu nähere Informationen haben, lassen wir sie euch zukommen.

III. Auszüge aus dem Koalitionsvertrag

Hier findest du die Textauszüge aus dem Koalitionsvertrag, die für deine Kommunen relevant sein könnten. Klicke dafür einfach auf den Begriff, der dich interssiert. Dir werden dann die Details aus den Koalitionsvertrag angezeigt, in denen die Kommunen erwähnt werden.

Wir werden dabei die Praxis und betroffene Kreise aus der Gesellschaft und Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments besser einbinden sowie die Erfahrungen und Erfordernisse von Ländern und Kommunen bei der konkreten Gesetzesausführung berücksichtigen. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens soll die Möglichkeit der digitalen Ausführung geprüft werden (Digitalcheck).

Der Föderalismus ist eine Grundsäule der Bundesrepublik. Um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, braucht es Klarheit bei den Aufgaben und der Finanzierung. Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen an. Dazu werden wir gemeinsam mit Kommunen und Ländern einen Föderalismusdialog zur transparenteren und effizienteren Verteilung der Aufgaben, insbesondere zu den Themen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, Bildung und Innere Sicherheit sowie zur Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, führen.

Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren. Dafür müssen Staat und Gesellschaft sowie Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Wir wollen eine auf Rechtssicherheit und gegenseitigem Vertrauen fußende Planungskultur in Deutschland verwirklichen. Alle staatlichen Stellen sollen Verwaltungsverfahren so vereinfachen und verbessern, dass gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden. Wir werden mehr Möglichkeiten im Rahmen des Verfassungs- und Unionsrechts ausnutzen.
 
… Die Inhouse-Beratungskapazitäten der öffentlichen Hand werden zu Beschleunigungsagenturen ausgebaut, auf die auch Länder und Kommunen einfach zugreifen können. …

Aus der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) machen wir eine agile, flexible Einheit mit einem mehrjährigen Globalbudget. Kommunen müssen von Bundesmitteln profitieren und im Rahmen des EfA-Prinzips entwickelte Lösungen übernehmen können.

Das Gesetz soll u. a. übergreifende Standards für Reallabore und Experimentierklauseln gesetzlich verankern, die Unternehmen, Forschungsinstituten und Kommunen attraktive Bedingungen bieten und gleichzeitig regulatorisches Lernen fördern.

Wir wollen schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand fördern und unterstützen dabei Länder und Kommunen bei der Vereinfachung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Den Küsten- und Hochwasserschutz verstehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und werden die Länder und Kommunen finanziell stärken. Wir schaffen bundeseinheitliche Standards für die Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken und die Erstellung und Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten. Wir überprüfen den Ausnahmekatalog für die Genehmigung von Bauvorhaben in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten und passen ihn, wenn nötig, an, mit dem Ziel, Risiken zu minimieren. Wir unterstützen Kommunen bei Investitionen in Klimaresilienz, insbesondere in eine klimafeste Wasserinfrastruktur, die Extremniederschlägen und Niedrigwasser Rechnung trägt. Mit Entsiegelungsprojekten stärken wir die Versickerung von Regenwasser und reduzieren die Risiken von Überschwemmungen.

Kommunen werden wir auf dem Weg zu besserer Luftqualität unterstützen. BVT-Schlussfolgerungen setzen wir fristgerecht und nachhaltig um.

Wir wollen Länder und Kommunen in die Lage versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern. Ziel ist, die Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs deutlich zu steigern. 2022 werden wir die pandemiebedingten Einnahmeausfälle wie bisher ausgleichen. Wir wollen einen Ausbau- und Modernisierungspakt, bei dem sich Bund, Länder und Kommunen unter anderem über die Finanzierung bis 2030 einschließlich der Eigenanteile der Länder und Kommunen und die Aufteilung der Bundesmittel verständigen sowie Tarifstrukturen diskutieren. Regionalisierungsmittel werden ab 2022 erhöht. Gemeinsam werden wir Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume definieren.

Für eine nahtlose Mobilität verpflichten wir Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter, ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitzustellen. Anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung wollen wir ermöglichen. Den Datenraum Mobilität entwickeln wir weiter.

Intermodale Verknüpfungen werden wir stärken und barrierefreie Mobilitätsstationen fördern.

Digitale Mobilitätsdienste, innovative Mobilitätslösungen und Carsharing werden wir unterstützen und in eine langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher Verkehre einbeziehen.
 
Damit alle neuen Busse einschließlich der Infrastrukturen möglichst zeitnah klimaneutral fahren, wird der Bund die bestehende Förderung verlängern und mittelstandsfreundlicher ausgestalten. Wir setzen uns für faire Arbeitsbedingungen im ÖPNV ein. Zu diesem Zweck stärken wir die Tariftreue und schaffen die gesetzliche Grundlage dafür, Tarifverträge zur Bedingung bei Ausschreibungen zu machen. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe zu berücksichtigen. Am Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre halten wir fest. Mobilitätsforschung werden wir interdisziplinär aufwerten, das Zentrum Zukunft der Mobilität neu aufstellen und erweitern, sowie das Zentrum für Schienenverkehrsforschung stärken.

Wir werden Hemmnisse in Genehmigungsprozessen, bei der Netzinfrastruktur und den Netzanschlussbedingungen abbauen und die Kommunen bei einer vorausschauenden Planung der Ladeinfrastruktur unterstützen. … Wir werden den Masterplan Ladeinfrastruktur zügig überarbeiten und darin notwendige Maßnahmen aus den Bereichen Bau, Energie und Verkehr bündeln sowie einen Schwerpunkt auf kommunale Vernetzung der Lösungen legen. Wir setzen uns für ambitionierte Ausbauziele auf europäischer Ebene ein.

Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Wir wollen eine Öffnung für digitale Anwendungen wie digitale Parkraumkontrolle.

Wir werden den Nationalen Radverkehrsplan umsetzen und fortschreiben, den Ausbau und die Modernisierung des Radwegenetzes sowie die Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur vorantreiben. Zur Stärkung des Radverkehrs werden wir die Mittel bis 2030 absichern und die Kombination von Rad und öffentlichem Verkehr fördern. Den Fußverkehr werden wir strukturell unterstützen und mit einer nationalen Strategie unterlegen.

Wir werden noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen alle notwendigen Maßnahmen anstoßen, um das gemeinsame Ziel eines beschleunigten Erneuerbaren- Ausbaus und die Bereitstellung der dafür notwendigen Flächen zu organisieren.
 
Wir wollen dafür sorgen, dass Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren können.

Zur Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen legen wir mit Ländern, Kommunen und relevanten Akteuren einen Pakt auf.

Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.

Wir gewähren in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens und anerkennen die Angemessenheit der Wohnung. Wir werden das Schonvermögen erhöhen und dessen Überprüfung entbürokratisieren, digitalisieren und pragmatisch vereinfachen. Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden. Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen.
 
An Mitwirkungspflichten, die in der Teilhabevereinbarung festgehalten werden, halten wir fest. Sie werden gesetzlich bis spätestens Ende 2022 neu geordnet. Der Neuregelung geht eine Evaluation voraus. Damit setzen wir auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um, wie die Kosten der Unterkunft von Sanktionen auszunehmen und Unter-25-Jährige gleich zu behandeln. Ihnen machen wir im Sanktionsfall ein Coaching-Angebot in Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe (nach § 16h SGB II). Bis zur gesetzlichen Neuregelung schaffen wir ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum, das auch für kommunale Jobcenter gelten muss. Wir werden die Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt ins Zentrum des Zielsteuerungssystems des SGB II stellen und die hierfür notwendigen Schritte der sozialen Stabilisierung und Teilhabe ebenso berücksichtigen. Das Bürgergeld soll individuelle, ganzheitliche Unterstützung leisten. Dazu sollen auch Instrumente anderer Sozialgesetzbücher genutzt werden. So erhöhen wir die Durchlässigkeit und reduzieren Schnittstellen. Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Kommunen durch Kooperationsvereinbarungen intensivieren. Wir werden den Jobcentern mehr Gestaltungsspielraum und regionale Verantwortung übertragen und die freie Förderung (§ 16f SGB II) aufwerten.

Wir ergänzen das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen und ermöglichen deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen. Bei der pflegerischen Versorgung vor Ort räumen wir den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten ein. Wir unterstützen den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege.

Als Lehre aus der Pandemie bedarf es eines gestärkten Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), der im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen sichergestellt wird. Wir verlängern beim Pakt für den ÖGD die Einstellungsfristen und appellieren an die Sozialpartner, einen eigenständigen Tarifvertrag zu schaffen. Auf der Grundlage des Zwischenberichts stellen wir die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereit.

Durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren stellen wir eine wohnortnahe, bedarfsgerechte, ambulante und kurzstationäre Versorgung sicher und fördern diese durch spezifische Vergütungsstrukturen. Zudem erhöhen wir die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen (Gesundheitsregionen) und weiten den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern aus, um innovative Versorgungsformen zu stärken. In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen (5 Prozent) errichten wir niedrigschwellige Beratungsangebote (z.B. Gesundheitskioske) für Behandlung und Prävention. Im ländlichen Raum bauen wir Angebote durch Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen aus. Die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung entwickeln wir gemeinsam mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiter.
 
Wir stellen gemeinsam mit den KVen die Versorgung in unterversorgten Regionen sicher. Wir heben die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich auf. Die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtern wir und bauen bürokratische Hürden ab. Entscheidungen des Zulassungsausschusses müssen künftig durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden.

Dafür starten wir einen Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Unser Ziel ist der Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000  öffentlich geförderte Wohnungen. Dafür werden wir die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimf rderung fortführen und die Mittel erhöhen.

Wir legen ein Bund-Länderprogramm für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende auf. Wir werden eine Bau- und Investitionsoffensive starten, die die Voraussetzungen schafft schnell und günstig zus tzlichen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, und dadurch sowohl der Bau- und Immobilienwirtschaft langfristige Planungsperspektive als auch den Mieterinnen und Mietern Sicherheit gibt.

Wir werden einen Bau-, Wohnkosten und Klimacheck einführen. Wir wollen Kommunen helfen, Potenzialflächenregister einzuführen.

Für Gemeinden über 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern werden qualifizierte Mietspiegel verpflichtend. Wir werden ein Pilotprojekt starten, um in ausgesuchten Kommunen anhand von Angaben in der Steuererklärung einen Mietspiegel zu erstellen.
 
Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, werden wir das Mietrecht, insbesondere dort wo Schonfristzahlungen dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, evaluieren und entgegensteuern. Wir setzen uns zum Ziel, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeitzu überwinden und legen einen Nationalen Aktionsplan dafür auf.

Wir wollen lebenswerte Städte, Gemeinden und ländliche Regionen in ganz Deutschland und orientieren uns an der Neuen Leipzig-Charta. Wir sichern die Städtebauförderung dauerhaft und erhöhen sie. Die Senkung der THG-Emissionen und Klimaanpassung sind zentrale Bestandteile. Die Hürden für finanzschwache Kommunen senken wir und prüfen die Möglichkeiten mehrjähriger Bund-Länder-Vereinbarungen. Die vorhandenen Fördermaßnahmen im Bereich des Städtebaus wollen wir flexibilisieren und entbürokratisieren sowie die Einrichtungen der Baukultur stärken. Wir entwickeln den Smart-City-Stufenplan weiter, stärken BIM Deutschland und richten ein Smart-City Kompetenzzentrum ein. Wir wollen die nutzungsgemischte Stadt.
 
Wir wollen zum Schutz der Gesundheit zukünftig die gesamte Lärmsituation berücksichtigen und werden die Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung prüfen. Diese könnte zum Beispiel die Belastungen aus Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie von Industrie- und Gewerbeanlagen zusammenführen. Die TA Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen.
 
Wir machen das Programm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” mit der Städtebauförderung kompatibel.
 
Wir unterstützen Kommunen bei der Prävention und Bewältigung von Starkregenereignissen und der Anpassung an den Klimawandel. Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021, vor allem im Ahrtal und Teilen Nordrhein-Westfalens, hat uns eindrücklich vor Augen geführt, welche verheerenden Folgen Extremwetter haben können. Wir werden den Wiederaufbau dort gemeinsam mit den Ländern mit aller Kraft vorantreiben.
 
Wir werden das Nachhaltigkeitsziel der Bundesrepublik beim Flächenverbrauch mit konkreten Maßnahmen hinterlegen. Die Regelung des § 13b BauGB wird nicht verlängert.
 
Wir prüfen die Einführung eines Innenentwicklungsmaßnahmengebietes.

Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation aller Ebenen an (Kooperationsgebot). Die örtliche Umsetzungskraft der Schulträger, die Kultushoheit der Länder und das unterstützende Potenzial des Bundes wollen wir dafür zu neuer Stärke vereinen und eine neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit begründen. Wir wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat. Dazu werden wir einen Bildungsgipfel einberufen, auf dem sich Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über neue Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame ambitionierte Bildungsziele verständigen. Wir werden eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen einsetzen, die die Zusammenarbeit strukturiert und verbessert und das Erreichen der Ziele sichert. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, gemeinsam gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und Qualität, Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des Bildungswesens zu stärken. Soweit erforderlich, bieten wir Gespräche über eine Grundgesetzänderung an.

Wir werden das Gute-Kita-Gesetz auf der Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation fortsetzen und bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführen. Dabei fokussieren wir auf Verbesserung der Betreuungsrelation, Sprachförderung und ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot. Zum weiteren Ausbau von Kita-Plätzen soll ein Investitionsprogramm aufgelegt werden. Die Kindertagespflege wollen wir als Angebot der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln und fördern und das Programm „Sprach-Kitas“ weiterentwickeln und verstetigen. Den fachlich fundierten Einsatz von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung in der frühkindlichen Bildung werden wir fördern und die Medienkompetenz stärken.
 
Ganztag
Wir werden den Ausbau der Ganztagsangebote mit einem besonderen Augenmerk auf die Qualität weiter unterstützen. Mit Ländern und Kommunen werden wir uns über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und -betreuung und der qualitativen Weiterentwicklung verständigen und unter Berücksichtigung der länderspezifischen Ausprägungen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen entwickeln. Wir vereinfachen den Abruf bereitgestellter Mittel, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen und die Frist für den Beschleunigungstopf verlängern.

Wir wollen den sinnvollen gemeinsamen Einsatz von Fachkräften im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglichen. Wir unterstützen, fördern oder stärken Angebote wie „Kultur macht stark“, den MINT-Aktionsplan – insb. für Mädchen –, Sprachförderung und herkunftssprachliche Angebote, „Haus der Kleinen Forscher“, Mentoring und Patenschaften, Begabtenförderung sowie Sport- und Bewegungsangebote. Wir unterstützen zivilgesellschaftliches Bildungsengagement und die Einbindung außerschulischer Akteure.
 
Startchancen-Programm
Mit dem neuen Programm „Startchancen“ wollen wir Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern ermöglichen. Wir werden mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders stärken. Dazu wollen wir diese Schulen mit einem Investitionsprogramm für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren unterstützen. Wir stellen diesen Schulen ein Chancenbudget zur freien Verfügung, um Schule, Unterricht und Lernangebote weiterzuentwickeln und außerschulische Kooperationen zu fördern. Wir unterstützen diese Schulen dauerhaft mit Stellen für schulische Sozialarbeit und fördern dort Schulentwicklung und Berufsorientierung im Rahmen weiterer Programme.
 
Über dieses Programm hinaus werden wir weitere bis zu 4.000 Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren gezielt und dauerhaft mit zusätzlichen Stellen für schulische Sozialarbeit unterstützen. An Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, wollen wir dauerhaft und unbürokratisch Angebote für Lernförderung und soziokulturelle Teilhabe etablieren, um sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme dieser Leistungen steigt.

Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen. Den Mittelabruf beim Digitalpakt Schule werden wir beschleunigen und entbürokratisieren. Bund, Länder und Kommunen identifizieren noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam Vorschläge für kurzfristige Lösungen und vereinbaren Umsetzungsschritte. Zur Unterstützung vor Ort werden wir Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote schaffen. Gemeinsam mit den Ländern werden wireinen Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen, der einen verbesserten Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbildet. Dieser Digitalpakt wird auch die nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration umfassen. Die digitale Lernmittelfreiheit werden wir für bedürftige Schülerinnen und Schüler weiter fördern. Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Einrichtung, den Betrieb und die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung fördern und eine zentrale Anlaufstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt schaffen. Wir werden gemeinsam mit den Ländern digitale Programmstrukturen und Plattformen für Open Educational Ressources (OER), die Entwicklung intelligenter, auch lizenzfreier Lehr- und Lernsoftware sowie die Erstellung von Positivlisten datenschutzkonformer, digitaler Lehr- und Lernmittel unterstützen.

Wir wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern und orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür werden wir einen Gesetzesentwurf vorlegen und zugleich das Monitoring zur Umsetzung der UNKinderrechtskonvention ausbauen.

Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung werden wir die Jugendstrategie der Bundesregierung weiterentwickeln, Qualitätsstandards für wirksame Beteiligung besser bekannt machen, selbstbestimmte Kinder- und Jugendparlamente und Beteiligungsnetzwerke stärken. Mit einer Kampagne informieren wir Kinder über ihr Rechte und Beschwerdemöglichkeiten. Wir werden den Kinder- und Jugendplan bedarfsgerecht ausstatten. Im Anschluss an das Corona-Aufholpaket werden wir die Situation für Kinder und Jugendliche mit einem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit schnell und wirksam verbessern. Wir wollen das Investitionsprogramm für Familien und Jugendbildungsstätten fortführen.

Wir werden die europäische und internationale Jugendarbeit, insbesondere für Auszubildende, stärken. Die Arbeit, auch der im Aufbau befindlichen Jugendwerke, setzen wir fort. Die Plätze in den Freiwilligendiensten werden wir nachfragegerecht ausbauen, das Taschengeld erhöhen und Teilzeitmöglichkeiten verbessern. Wir werden den Internationalen Freiwilligendienst stärken und das „FSJ digital“ weiter aufbauen.

In einem Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen und Verbänden sollen notwendige Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII erarbeitet und in dieser Legislatur gesetzlich geregelt und fortlaufend evaluiert werden. Wir werden dafür Modellprogramme auf den Weg bringen und die Verfahrenslotsen schneller und unbefristet einsetzen.

Heim- und Pflegekinder sollen eigene Einkünfte komplett behalten können. Das Angebot an Berufsund Studienberatung in Jugendpflegeeinrichtungen wollen wir erweitern. Pflegeeltern von Kindern mit Behinderungen wollen wir besonders unterstützen. Wir werden Angebote der Jugendhilfe bei der Digitalisierung unterstützen. Wohnungslose junge Menschen werden wir u. a. mit Housing First Konzepten fördern. Wir unterstützen die Kinder von psychisch, sucht- oder chronisch kranken Eltern.

Sport lebt vom Ehrenamt, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist Mittler für demokratische Werte. Wir erarbeiten unter breiter Beteiligung einen „Entwicklungsplan Sport“ und weiten die Offensive für Investitionen in Sportstätten von Kommunen und Vereinen unter Beachtung von Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Inklusion aus und berücksichtigen insbesondere Schwimmbäder stärker. Bei der Sportförderung berücksichtigen wir den besonderen Bedarf von Behindertensport. Wir fördern den Neustart des Breitensports nach Corona weiter.

Die Neustart-Programme führen wir zunächst fort, um den Übergang nach der Pandemie abzusichern. Fortan bauen wir die Kulturstiftung des Bundes und den Bundeskulturfonds als Innovationstreiber aus und stärken Strukturen der Freien Szene und des Bündnisses der internationalen Produktionshäuser.

Mit einer Studie evaluieren wir den Beitrag der Bundeskulturförderung zur kulturellen Bildung. Wir richten eine zentrale Anlaufstelle „Green Culture“ ein, die Kompetenzen, Wissen, Datenerfassung, Beratung und Ressourcen für die ökologische Transformation anbietet. Wir schaffen ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur, das Kulturakteurinnen und Akteure berät, vernetzt und qualifiziert. Wir fördern den Aufbau eines Datenraums Kultur, der sparten- und länderübergreifend Zugang zu Kultur ermöglicht. In einem „Plenum der Kultur“ werden wir mit Kommunen, Ländern, Kulturproduzentinnen und -produzenten, Verbänden und Zivilgesellschaft Kooperation verbessern und Potenziale von Standards beraten. Kommunen müssen finanziell dauerhaft Kunst und Kultur aus eigener Kraft fördern können. Ausgehend vom Trafo-Programm entwickeln wir exemplarische Strategien für Kultur im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen und wollen die Kofinanzierung durch finanzschwache Kommunen auf zehn Prozent reduzieren. Wir bekräftigen das kulturelle Engagement des Bundes für die Hauptstadt.

Wir entbürokratisieren das Zuwendungsrecht, die Zusammenarbeit mit den Ländern und nutzen Potenziale digitaler Standardisierung.

Wir wollen öffentliche Bibliotheken als dritte Orte stärken und Sonntagsöffnungen ermöglichen.

Clubs und Livemusikstätten sind Kulturorte. Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit. Wir wollen die Musikspielstättenförderung weiterentwickeln und freie Kulturorte wie Galerien unterstützen. Wir werden die Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes zu Ende führen und entsprechend dem Ergebnis die Regelungen überarbeiten.

Wir wollen für gute Lebensbedingungen in Stadt und Land sorgen. Wir werden intensiv daran arbeiten, die innere Einheit sozial und wirtschaftlich zu vollenden. Insbesondere die Erfahrungen der Ostdeutschen wollen wir für die anstehenden Transformationsprozesse in ganz Deutschland nutzen. Digitalisierung, Energiewende und neue Formen der Mobilität eröffnen die Chance auf noch mehr regionale Wertschöpfung und eine neue Dynamik.

Wir wollen ein neues kooperatives Miteinander mit den Kommunen. Unser Ziel sind leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind die Basis für Vertrauen in unsere Demokratie und halten unser Land zusammen.

Wir werden das gesamtdeutsche Fördersystem und die unter diesem Dach gebündelten Förderprogramme – orientiert an der Stärkung der strukturschwachen Regionen – weiterentwickeln. Wir werden Förderprogramme zusammenfassen, vereinfachen, flexibilisieren, harmonisieren und die Mittel prioritär dorthin fließen lassen, wo der Nachholbedarf am größten ist. Mit Bundesförderung leisten wir einen möglichst großen Beitrag zu Klimaschutz, Ertüchtigung der Infrastruktur sowie Barrierefreiheit vor Ort. Kommunen sollen zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen besser beraten werden. Hürden beim Mittelabruf werden wir abbauen, für finanzschwache Kommunen z.B. durch die Reduzierung oder den Ersatz von Eigenanteilen. Nicht abgerufene Fördermittel stellen wir zweckgebunden weiterhin (überjährig) für Förderungen der Kommunen zur Verfügung.
 
Bund und Länder sind gleichermaßen in der Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen. Gezielt zu diesem Zweck werden wir die Mittel von GRW und GAK jährlich dynamisch erhöhen. Wir wollen die Möglichkeiten der Infrastrukturförderung in der GRW und GAK erweitern, deren Anwendbarkeit flexibilisieren und die mehrjährige Übertragbarkeit der Mittel sicherstellen. Der Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ wird aufgestockt und ausgebaut. Wir prüfen einen neuen Fördertatbestand „Regionale Daseinsvorsorge“ innerhalb der GRW.

Zur Stärkung des Zusammenhalts werden die Investitions- und Sanierungsprogramme im Bereich des Sports und der Kultur (z. B. Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken) vereinfacht und aufgestockt. Wir wollen die Förderung an Strukturschwäche ausrichten.

Wir werden Bürgerbeteiligung in Verantwortung der kommunalen Selbstverwaltung unterstützen, z.B. bei regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets.

Alle Bundesförderprogramme werden regelmäßig evaluiert und auf ihre räumliche Wirkung mit einheitlichen Datenstandards überprüft. Die Ergebnisse werden in einem periodischen Gleichwertigkeitsbericht veröffentlicht und die Fortschritte bezüglich gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent gemacht. Das Monitoring ist verbindliche Grundlage für die Weiterentwicklung aller Förderprogramme.

Die Beteiligung von Standort- und Nachbarkommunen an der Wertschöpfung für Freiflächen-Photovoltaik- und Onshore-Windkraft-Anlagen wollen wir auf Bestandsanlagen ausdehnen und werden wir für Neuanlagen verpflichtend machen. Wir prüfen finanzielle Instrumente, um die Akzeptanz in vom Übertragungsnetzausbau betroffenen Kommunen zu erhöhen.

Bei neuen Aufgaben, die der Bund auf die anderen Ebenen übertragen will, wird auf die Ausgewogenheit der Finanzierung stärker geachtet. Dazu gehört auch weiterhin eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung, -versorgung und -integration sowie die dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern.

Den direkten Dialog mit den Kommunalpolitikerinnen und -politikern und ihren Vereinigungen bauen wir aus.
 
Im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wollen wir den Kommunen bei der Lösung der Altschuldenproblematik helfen.

Alle Menschen in Deutschland müssen sich auf moderne Standards verlassen können. Dazu gehören vernetzte, alltagstaugliche, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität, schnelle Mobilfunk- und Breitbandverbindungen, Gesundheitsversorgung, Bildungs-, Kultur- und Sportangebote.

Die Erschließungs- und Qualitätsstandards für ein alltagstaugliches Mobilitätsangebot als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr wollen wir im Jahr 2022 zwischen Bund, Ländern und Kommunen definieren. Die Bahn muss in ganz Deutschland zum Rückgrat der Mobilität werden – auch im ländlichen Raum. Einen Schwerpunkt setzen wir dabei auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur und des Bahnbetriebes. Wir wollen individuelle und öffentliche Mobilität verknüpfen und durch neue flexible Angebote auch privater Anbieter ergänzen. Dazu nutzen wir das Potenzial der Digitalisierung und unterstützen die Kommunen bei diesen neuen Herausforderungen.

Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für Stadt und Land besser erschließen. Der Bund schafft die Voraussetzungen, dass das OZG in den Kommunen erfolgreich und praktikabel umgesetzt werden kann. Das Bundesprogramm Smart Cities wird fortgeschrieben und erweitert auf Smart Regions, dabei soll es agiler gestaltet und mit städtebaulichen Fragen verknüpft werden.

Wir unterstützen Initiativen zur Schaffung von Orten im ländlichen Raum, die Angebote bspw. der Nahversorgung, der Kultur, Bildung und Gesundheitsdienstleistungen bündeln (Dienstleistungszentren, Gemeinschaftshäuser, Dorfbüros). Wir prüfen, ob und inwieweit der Bund Kommunen bei überdurchschnittlichen Kosten beim klimagerechten Umbau unterstützen kann. Wir wollen die Metropolregionen und ländlichen Regionen strategisch zum gegenseitigen Vorteil miteinander verknüpfen.

Gesundheitliche und pflegerische Versorgung muss zukunftssicher, bedarfsgerecht und wohnortnah sein. Dafür werden wir die sektorenübergreifende Versorgung weiter stärken, auch durch mehr Spielräume für regionale Modellprojekte und verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten.

Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen werden wir weiterhin solidarisch unterstützen. Wir werden Maßnahmen ergreifen, um insbesondere eine industrielle Wertschöpfung vor Ort zu erhalten und Innovation zu ermöglichen. Dafür wollen wir auch das Konzept von Reallaboren nutzen.
 
Das Strukturstärkungsgesetz und das Bundesprogramm STARK passen wir an den beschleunigten Kohleausstieg an. Wir werden die im Strukturstärkungsgesetz vereinbarten Verkehrsinfrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Schieneninfrastruktur, wie geplant umsetzen. Für die Förderung von Neuansiedlungen von Unternehmen und das Wachstum von Bestandsunternehmen wollen wir alle Möglichkeiten des Strukturstärkungsgesetzes nutzen.

Wir verbessern die Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen und Entscheidungsgremien in allen Bereichen. Für die Ebene des Bundes legen wir bis Ende 2022 ein Konzept zur Umsetzung vor. Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.

Neue und zu erweiternde Bundes- und Forschungseinrichtungen siedeln wir bevorzugt in den ostdeutschen Bundesländern und strukturschwachen Regionen an, bis ein dem Bevölkerungsanteil entsprechender Stand erreicht ist. Die Bundesregierung wird zur Umsetzung bis spätestens Mitte 2022 ein Konzept mit objektiven Kriterien vorlegen.

Wir wollen eine Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen und zudem die Unterstützung des Bundes in Form der Mittel, die für Integration verwendet werden, fortsetzen. Dabei wollen wir insbesondere rechtskreisübergreifende, vernetzte Kooperation in der kommunalen Integrationsarbeit (finanziell) stärken und weiterentwickeln. Wir schaffen ein Bundesprogramm zu Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von Menschen aus (Süd)ost-Europa.

Wir brauchen leistungsstarke und handlungsfähige Kommunen. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Wir wollen daher diese Kommunen von Altschulden entlasten. Dazu bedarf es einer gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder, deren Kommunen von der Altschuldenproblematik betroffen sind. Die bisherigen Entschuldungsbemühungen dieser Länder sollen berücksichtigt werden. Dies kann nur in einem übergreifenden Konsens gelingen, der das Einvernehmen der Länder erfordert und einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, für die die entsprechende Mehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat nötig ist. Die entsprechenden Gespräche mit den Ländern und den anderen Fraktionen der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag wird die Bundesregierung zeitnah im Jahre 2022 führen. Dabei soll dafür Sorge getragen werden, dass eigene Beiträge zur Entschuldung geleistet werden, eine erneute derartige Überschuldung künftig rechtssicher verhindert, die Investitionskraft gestärkt und ein enges Monitoring etabliert wird. Außerdem wollen wir dafür Sorge tragen, dass es eine Berücksichtigung der Situation der ostdeutschen Kommunen gibt, die ebenfalls durch unverschuldete Altlasten herausgefordert sind. Dabei wollen wir auch Themen wie die Situation der alten kommunalen Wohnungsgesellschaften und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) adressieren.

Der Bund bekennt sich zu seiner Unterstützung kommunaler Investitionstätigkeit, u. a. im Bereich des Klimaschutzes und der Transformation. Für die zielgerichtete Unterstützung bauen wir Investitionshemmnisse bei den Förderprogrammen ab und passen die Bedingungen zur Inanspruchnahme insbesondere für steuerschwache oder überschuldete Kommunen gezielt an.

Wir wollen die kommunalen Förderprogramme verbessern, indem wir sie entbürokratisieren und dort, wo möglich, sinnvoll bündeln und mit praxistauglichen Fristen versehen. Hierzu bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Bund, Kommunen und Ländern.

Es muss auf eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Ebenen der öffentlichen Haushalte geachtet werden. Insbesondere bei neuen Aufgaben, die der Bund auf die anderen Ebenen übertragen will, wird auf die Ausgewogenheit der Finanzierung stärker geachtet.

Wer jetzt auf den Koalitionsvertrag als Ganzes neugierig geworden ist, kann ihn sich hier runterladen.

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