Die Partei Bündnis 90/Die Grünen stellt sich dem Votum der Wähler*innen bei Wahlen auf europäischer, bundes-, landes-, bezirks- und kommulapolitischer Ebene.
Als Angebot an die Wähler*innen unterbreitet die Partei ein Wahlprogramm.
Im Wahlprogramm stehen die Projekte, die Bündnis 90/Die Grünen politisch während der nächsten Wahlperiode im Parlament bzw. Verwaltungsorgan (zum Beispiel Gemeinderat) umsetzen will.
Darüber hinaus werden in einem Wahlprogramm die Maximen des politischen Handels für die kommende Legislatur postuliert.
Somit ist das Wahlprogramm neben einem Angebot an die Wähler*innen auch ein innerparteilicher Willensbildungs-Prozess.
Das Wahlprogramm wird von den Mitgliedern der Partei der entsprechenden Gliederung erstellt und verabschiedet (siehe folgende Übersicht).
Programm | Gliederung |
Europa-Wahlprogramm | Bundespartei |
Bundestags-Wahlprogramm | Bundespartei |
Landtags-Wahlprogramm | Landespartei |
Bezirkstags-Wahlprogramm | Bezirkspartei |
Kreistags-Wahlprogramm | Kreispartei |
Stadt- oder Gemeinde-Wahlprogramm | Ortspartei |
Abgrenzung Wahlprogramm versus Grundsatzprogramm
Ein Wahlprogramm erstreckt sich über die Periode der nächsten Legislatur. Das Bedeutet zwischen 4-6 Jahre, je nach
Wahlprogramm | Grundsatzprogramm | |
Gültigkeit | 4 – 6 Jahre, je nach Wahlperiode | 10 – 20 Jahre |
Detailgrad | konkrete Projekte | Grundsatz-Positionen |
Adressat | Wähler*innen | Mitglieder und poten*tielle Mitglieder |
Umsetzung | Fraktion | Partei & Fraktion |
Prozess der Erstellung eines Wahlprogramms
Hier Beispielhaft am Wahlprogramm für den Bezirkstag:
Die Erarbeitung eines Wahlprogramms beginnt lange vor dem Wahljahr. Viele Einzelpositionen werden bereits im Vorfeld diskutiert, geklärt oder aktualisiert.
Ungefähr ein Jahr vor der Verabschiedung eines Wahlprogramms nimmt eine Schreibgruppe ihre Arbeit auf. Sie verfasst einen ersten Programmentwurf.
Der Bezirksvorstand berät, bringt Korrekturen an und beschließt dann die Fassung, die der Partei und der Öffentlichkeit präsentiert wird. Zugleich ist dieser Entwurf auch Leitantrag für die Bezirksdelegiertenversammlung.
Nun beginnt eine Debatte in der Partei und unter den Mitgliedern. Das Resultat sind Vorschläge für Ergänzungen, Umformulierungen oder auch Streichungen. Diese werden dem Bezirksvorstand als Änderungsanträge für die Bezirksdelegiertenversammlung eingereicht, an der das Programm verabschiedet werden soll.
Auf der Bezirksdelegiertenversammlung werden dann die Anträge behandelt; es wird Text eingearbeitet, geändert oder gestrichen und am Ende der Versammlung steht das Programm als Gemeinschaftsprodukt.