Direktkandidat*in

Bei Bundes-, Landtags- und Bezirkstagswahlen gibt es jeweils eine Erststimme und eine Zweitstimme, die der*die Wähler*in vergeben kann.

Mit der Erststimme wird der*die Direktkandidat*in gewählt. Mit der Zweitstimme der*die Listenkandidat*in. (Möglich ist auch, mit der Zweitstimme die Liste statt eine bestimmte Kandidat*in anzukreuzen.)

Erststimme = Direktkandidat*innen-Stimme

Mit der Erststimme wird der*die Kandidat*in des Stimmkreises gewählt.

Die Wähler*innen können ihre Stimme eine*r Kandidat*in geben, den*die die Parteien speziell zur direkten Vertretung für diesen Stimmkreis aufgestellt haben.

Aufstellung Direktkandidat*in

Direktkandidat*innen werden von den Mitgliedern bzw. Delegierten einer Partei, die in dem jeweiligen Stimmkreis (Bundestagswahl = „Wahlkreis“) wohnhaft sind, aufgestellt.

Das heißt: Selbst wenn man nicht in einer der Kreisverbände im Stimmkreis als Mitglied gemeldet ist, ist man stimmberechtigt, wenn man im Gebiet des Stimmkreises mit dem Erstwohnsitz gemeldet ist.

Bei Listenkandidat*innen erstellt eine Partei eine Rangliste für eine bestimmte Region.

Wann ist eine Partei oder ein*e Kandidat*in für eine Wahl zugelassen?

Voraussetzung der Parteien für die Aufstellung einer*s Kandidat*en ist, dass sie*er zur jeweiligen Wahl zugelassen ist. Ferner, dass der*die Kandidat*in im Stimmkreis das passive Wahlrecht hat. Über die rechtmäßige Zulassung einer Partei und eines*r Kandidat*in zu einer Wahl entscheidet der Wahlausschuss eines Stimmkreises.

Weiterführende Links

Bundestagswahl 2021: Direktkandidat*innen in Oberfranken von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Bamberg

Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Kulmbach

Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Bayreuth

Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Coburg

Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Hof