Direktkandidat*in Bei Bundes-, Landtags- und Bezirkstagswahlen gibt es jeweils eine Erststimme und eine Zweitstimme, die der*die Wähler*in vergeben kann. Mit der Erststimme wird der*die Direktkandidat*in gewählt. Mit der Zweitstimme der*die Listenkandidat*in. (Möglich ist auch, mit der Zweitstimme die Liste statt eine bestimmte Kandidat*in anzukreuzen.) Erststimme = Direktkandidat*innen-Stimme Mit der Erststimme wird der*die Kandidat*in des Stimmkreises gewählt. Die Wähler*innen können ihre Stimme eine*r Kandidat*in geben, den*die die Parteien speziell zur direkten Vertretung für diesen Stimmkreis aufgestellt haben. Aufstellung Direktkandidat*in Direktkandidat*innen werden von den Mitgliedern bzw. Delegierten einer Partei, die in dem jeweiligen Stimmkreis (Bundestagswahl = „Wahlkreis“) wohnhaft sind, aufgestellt. Das heißt: Selbst wenn man nicht in einer der Kreisverbände im Stimmkreis als Mitglied gemeldet ist, ist man stimmberechtigt, wenn man im Gebiet des Stimmkreises mit dem Erstwohnsitz gemeldet ist. Bei Listenkandidat*innen erstellt eine Partei eine Rangliste für eine bestimmte Region. Wann ist eine Partei oder ein*e Kandidat*in für eine Wahl zugelassen? Voraussetzung der Parteien für die Aufstellung einer*s Kandidat*en ist, dass sie*er zur jeweiligen Wahl zugelassen ist. Ferner, dass der*die Kandidat*in im Stimmkreis das passive Wahlrecht hat. Über die rechtmäßige Zulassung einer Partei und eines*r Kandidat*in zu einer Wahl entscheidet der Wahlausschuss eines Stimmkreises. Weiterführende Links Bundestagswahl 2021: Direktkandidat*innen in Oberfranken von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Bamberg Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Kulmbach Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Bayreuth Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Coburg Bundestagswahl 2021: Wahlkreis Hof