Ein Änderungsantrag formuliert Änderungswünsche zu einem Antrag.
Der Änderungsantrag kann von der*dem Antragsteller*in (= Ursprüngliche Einbringer*in eines Antrags) übernommen werden. Der Antrag wird in der geänderten Form der Versammlung zur Abstimmung gestellt.
Wird der Änderungsantrag von der*dem Antragsteller*in nicht übernommen, entscheidet die Versammlung, welche Variante die Zustimmung findet.