Die Urabstimmung zu den Satzungsänderungen ist durch und der Bundesvorstand sieht alle Satzungsänderungen durch die Urabstimmung legitimiert und angenommen. Wir bezweifeln als Bezirksvorstand mehrheitlich die Gültigkeit der Satzungsänderung in Bezug auf unsere Bundessatzung und Auslegung des Parteiengesetzes. Darum haben wir einen Antrag ans Bundesschiedsgericht gestellt, mit dem wir offiziell klären lassen wollen, ob eine Satzungsänderung auf diesem Wege durch eine Urabstimmung rechtlich sicher möglich ist oder nicht. Damit soll nicht nur Klarheit über den konkreten Fall geschaffen werden, sondern auch für künftige Satzungsänderungen außerhalb von Bundesversammlungen.
