Sprecher*in

Was bei anderen Parteien oder Vereinen der bzw. die Vorsitzende ist, das ist bei den Grünen die Sprecherin bzw. der Sprecher.

Ein weiterer Unterschied zu den meisten anderen Parteien ist, dass bei den Grünen die Aufgaben ein Sprecherteam teilt.

Laut Grüner Satzung wählt die Mitgliederversammlung bei der Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen eine Sprecherin und einen offenen Sprecherplatz. Ein offener Sprecherplatz bedeutet, dass sich darauf alle Geschlechter bewerben können, er also keinem spezifischem Geschlecht vorbehalten ist.

Ziel dieser Regelung ist es, dass die Sprecherpositionen so zumindest paritätisch besetzt sind und den Frauen die 50% der Macht sicher ist.

Eine Besetzung des Sprecherinnen-Posten mit einer anderen Person als einer Frau ist seit der Satzungsanpassung vom xx.11.2020 nicht mehr möglich. Der Sprecherinen-Posten bleibt also unbesetzt. Bis dahin konnte der Sprecherinnen-Posten mit einem anderen Geschlecht besetzt werden, sofern die Frauen in einer gesonderten Abstimmung dafür gestimmt hatten.

Diese Regelung verleitete teilweise dazu, nicht mit letzter Entschlossenheit sich um die Besetzung des Posten mit einer Frau zu bemühen. Nach der neuen Regelung, muss so lange die Wahl der Sprecherin auf die Tagesordnung, bis eine Sprecherin gewählt ist.

Amtszeit:

Sprecherin und Sprecher werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

In vielen Satzungen der Gliederungen ist die Trennung von Amt und Mandat verankert. Dies bedeutet, dass man nicht gleichzeitig ein

Anforderungen:

Aufgaben:

Die Aufgaben der Sprecher*innen sind stark davon abhängig, in welchem Entwicklungsstadium sich ein Kreisverband befindet.