Delegierte

Was ist ein*e Delegierte*r?

Delegierte werden notwendig, wenn aus organisatorischen Gründen (= Arbeitsfähigkeit des Gremiums) auf die Ladung aller Mitglieder eines Kreisverbandes oder Gremiums verzichtet werden muss.

Delegierte sind somit Personen, die als Vertreter*innen einer Gliederung – zum Beispiel Kreisverband – oder Gremiums an Konferenzen von übergeordneten Parteiinstanzen teilnehmen.

Sie sind als Vertreter*in der Gliederung bzw. des Gremiums stimmberechtigt.

Welche Aufgaben haben sie?

Delegierte haben die Aufgabe an den Versammlungen teilzunehmen und sich einzubringen, für die sie gewählt wurden.

Delegierte sollten im Vorfeld der Konferenz zu möglichen strittigen Punkten der Konferenz ein Meinungsbild bei der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes bzw. beim entsendenden Gremium einholen.

Delegierte haben nach der Konferenz die Aufgabe, von den Ergebnissen die Mitgliederversammlung oder Gremiensitzung zu informieren.

Wie kann man Delegierte*r werden?

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit sich als Delegierte*r bei der Kreismitgliederversammlung oder bei der Delegiertenwahl eines Gremiums zur Wahl zu stellen.

Es ist auch bei der Wahl der Delegierten darauf zu achten, dass das Frauenstatut zur Anwendung kommt.

Welche Delegierte werden in den Kreisverbänden in Oberfranken gewählt?

Wer wählt die Delegierten?

Delegierte werden von der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes oder eines Gremiums in geheimer, schriftlicher Wahl gewählt.

Die Anzahl der zu wählenden Deligierten ist abhängig

  • vom Gremium für das die Delegierten gewählt werden;
  • von der durch die Satzung bestimmten Zusammensetzung des Gremiums;
  • von der Anzahl der Delegierten, die ein Kreisverband oder ein Gremium entsenden darf. Bei einem Kreisverband ist es meist von der Anzahl der Mitglieder abhängig.

Wie müssen Delegierte gewählt werden?

Delegierte müssen laut Satzung geheim und schriftlich gewählt werden.

Wenn gewünscht, können die Delegierten on Block, das heißt, mit einem gemeinsamen Wahlgang gewählt werden.

Wie bereits erwähnt, kommt bei der Delegiertenwahl das Frauenstatut zur Anwendung.

Wie oft werden Delegierte gewählt?

Das ist je nach Kreisverband oder Gremium unterschiedlich geregelt.

Manche wählen für jede Konferenz die Delegierten neu, manche wählen die Delegierten für ein Jahr, wiederum andere wählen die Delegierten auf der Jahreshauptversammlung, in der die Vorstandswahlen stattfinden, für zwei Jahre.

Ersatzdelegierte

Bei der Wahl der Delegierten empfiehlt es sich, auch immer gleichzeitig Ersatzdelegierte zu wählen. Ist nämlich ein*e Delegierte*r aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen verhindert, kann ein*e Ersatzdelegierte*r die Position der delegierten Person einnehmen.

Voraussetzung ist, dass Ersatzdelegierte in geheimer und schriftlicher Wahl gewählt wurden, dies protokollarisch festgehalten wurde, dabei das Frauenstatut zur Anwendung gekommen ist und die Ersatzdelegierten rechtzeitig (Meldungsfisten beachten!) an das Organisationsbüro oder die Landesgeschäftsstelle Bayern mit Protokoll gemeldet wurden.

Bei manchen Konferenzen empfiehlt es sich, dass Delegierte und Ersatzdelegierte zur Tagung anreisen. So sind bei der Bundes- und der Landesdelegiertenkonferenz (beide mehrtägig) die Agenden so umfangreich, dass sich ein Abwechseln von delegierter und ersatzdelegierter Person unbedingt empfiehlt. Dies ermöglicht, dass an allen Abstimmungen teilgenommen werden kann und dass notwendige Pausen gemacht werden können.

Die Kostenübernahme von Anreise- und Übernachtungskosten der ersatzdelegierten Person sollte vorab mit dem Kreisverband geklärt werden.