Änderung der 1:1 Schulassistenz in Assistenzpool

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
sehr geehrter Herr Schramm,

laut unserer Information ist ein Pilotprojekt zum Thema „Pooling“ im Bezirk Mittelfranken
erfolgreich verlaufen. Auch in anderen Bezirken (u. a. Oberpfalz, Oberbayern) wurde das Pooling im
Bereich der Schulbegleitungen mittlerweile erfolgreich eingeführt.

Nun bittet unsere Gruppe die Verwaltung zu prüfen, ob das Ergebnis auf unsere
Begebenheiten übertragbar ist und wie wir ebenfalls weg von der 1:1 Leistungserbringung
kommen. Anstelle dessen soll die Möglichkeit geprüft werden, dass die wegen einer
Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung in der Schule gebündelt erbracht
werden kann (Gruppenbegleitung/Pooling).

Weiter schlagen wir vor, dass die Bezirksverwaltung mit den Jugendämtern in Kontakt tritt,
da dort ebenfalls Schulbegleitungen für deren Behindertenbereich finanziert werden.
Vielleicht ergibt sich daraus eine kombinierte Poollösung und Finanzierung.
Ist eine 1:1-Begleitung in Ausnahmefällen begründet, kann sie optional erfolgen.

Begründung:

Pooling bezeichnet ein Modell in der Schulbegleitung, bei dem mehrere Kinder oder
Jugendliche gemeinsam von einer Assistenzkraft betreut werden – vorausgesetzt, ihre
individuellen Bedarfe lassen dies zu. Ziel ist es, den Anspruch auf Schulbegleitung
weiterhin individuell abzusichern, dabei aber pädagogische, organisatorische und
wirtschaftliche Vorteile zu nutzen. Wichtig ist uns eine gute und nachhaltige Organisations-
und Finanzierungsstruktur zu schaffen, die in Absprache mit allen Beteiligten (Schule,
Assistenzdienste, Elternschaft) erarbeitet werden sollte.

Gerade wenn Kinder ähnliche Unterstützungsbedarfe haben, ist eine gemeinsame
Begleitung nicht nur sinnvoll, sondern auch förderlich für soziale Lernprozesse. Die Vorteile
lägen aus unserer Sicht darin, dass die Kinder keine Sonderrolle mehr hätten, sondern im
Klassenverband besser integriert wären.

Zudem schafft Pooling mehr Flexibilität: Fällt eine Assistenzkraft aus, kann leichter Ersatz
aus dem Pool organisiert werden. So wird sichergestellt, dass die Unterstützung verlässlich
bleibt – zum Wohl der Schülerinnen und Schüler.

Wir wissen, dass auch die Landkreise und kreisfreien Städte mit den steigenden Fallzahlen
(SGB VIII) und den damit verbundenen Kosten kaum fertig werden und wir wissen, dass es
nicht ausreichend Kräfte gibt, die diese Begleitung übernehmen. Modellprojekte haben
gezeigt, mit dem Pooling können Pädagogik und Wirtschaftlichkeit besser
zusammengebracht werden. Daher empfehlen wir, diese Modelle sowohl auf Bezirksebene
flächendeckend einzuführen als auch auf der Landkreis-/kreisfreien Stadt Ebene zu prüfen,
ob sie umgesetzt – optimal gemeinsam – werden können.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Finanzierung der zusätzlichen Kräfte, die
die Inklusion an Schulen braucht, vom Kultusministerium zu tragen ist – hier ist das Land
Bayern gefragt!

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Keis-Lechner

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